
Ihr Weg zu uns
Eine Verordnung für Logopädie erhalten Sie über Ihren Kinderarzt, Fach- oder Hausarzt, Zahnarzt oder die Kieferorthopädie.
Für gesetzlich versicherte Patienten ohne Befreiungsnachweis, fällt ab dem 18.Lebensjahr eine Zuzahlung in Höhe von 10% an. Die Zuzahlung erhöht nicht den Rezeptwert, sondern wird der behandelnden Praxis bei der Kostenerstattung durch die Krankenkasse in Abzug gebracht.
Die Lerntherapie, sowie alle allgemeinen oder präventiven Beratungen, Kurse oder Veranstaltungen werden privat in Rechnung gestellt, ggf. ist hier ein Zuschuss oder eine Kostenübernahme möglich . Sprechen Sie uns an.
Privat versicherte Patienten mit einer ärztlichen Verordnung können die erhaltenen Leistungen bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen. Im Vorfeld wird ein Behandlungsvertrag geschlossen. Die Übernahme der Kosten ist, je nach Krankenversicherung und Versicherungsumfang unterschiedlich. Bitte informieren Sie über die Erstattung der Behandlungskosten bei ihrer Krankenversicherung.
Kontakt
Danielle Stephano
Logopädie Waldrach
Claudia Weber
Logopädie und Lerntherapie Waldrach
Logopädie Waldrach 06500-917702
